WIR SIND AUCH WEITERHIN UNEINGESCHRÄNKT FÜR SIE DA!

Liebe Patientinnen und Patienten,

trotz der derzeitigen Situation sind wir wie gewohnt im vollen Umfang für Sie da! 

 

 

Wir bitten Sie, einige Hinweise und Hygieneverhaltensregeln zu beachten:

  • Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5m.
  • Bitte tragen Sie Ihren MNS!
  • Bitte nutzen Sie die von uns bereitgestellten Desinfektionsspender und desinfizieren Sie Ihre Hände bei Betreten und Verlassen der Praxis. 
  • Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn Sie sich krank fühlen oder COVID-19-Symptome haben (Fieber, Halsschmerzen, Geruchsverlust etc). 
  • Wir möchten Sie bitten, derzeit ohne Begleitung zu Ihrem Termin zu erscheinen (ausgenommen hiervon sind Kinder und Personen, die Assistenz benötigen.

 

Bereits vor der Corona-Pandemie galten in Zahnarztpraxen strengste Hygienerichtlinien. Wir halten diese Vorschriften sehr genau ein und haben unsere Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes nochmals verschärft. 

 

Zu Ihrer und unserer Sicherheit haben wir folgende Maßnahmen getroffen:

  • Wir behandeln Sie seit Beginn der Pandemie ausschließlich mit Vollschutz (FFP2/3-Atemschutzmaske, Gesichtsschild/Visier)
  • täglich regelmäßige Desinfektion möglicher Kontaktflächen 
  • Der Eingangs- und Wartebereich wird regelmäßig gelüftet
  • Die Behandlungszimmer werden während der Behandlung und nach jedem Patienten ausgiebig gelüftet. 
  • Wir verzichten auf Zeitschriften im Wartebereich
  • Wir versuchen, die Begegnungen mit anderen Patienten auf ein Minimum zu reduzieren und haben den Wartebereich soweit ausgedehnt, dass die Mindestabstände weit überschritten werden. 

 

Zahnarztbesuche sollten nicht aufgeschoben werden. Egal ob eine zahnärztliche Behandlung ansteht oder ein Vorsorgetermin – wir sind für Sie da. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

Bonusheft: Immer noch aktuell!

Wie Sie bares Geld sparen können

Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe nach den Reformen der letzten Jahre keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum!

 

Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse. Erfahren Sie jetzt die Details dazu:

 

Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der behandlungsbedürftigen und fehlenden Zähne. 

 

Mindestens 5, besser 10 Jahre ...

 

Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.

 

Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Es lohnt sich also, immer wieder einen Blick in sein Bonusheft zu werfen und rechtzeitig einen Untersuchungstermin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt: Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an. Die Telefonnummer finden Sie rechts auf dieser Seite. Ein Anruf, der bares Geld bedeuten kann. 

Bitte beachten Sie:

Bares Geld wert: Ihr Bonusheft

Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt empfehlenswert. 


Adresse:

Wilhelm - Weber - Str. 12

37073 Göttingen

Tel.: 0551 55660

Anfahrt zur Praxis

 

Sprechzeiten

Vormittags:

Montag-Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

 

Nachmittags:

Montag:             15:00 - 17:45 Uhr
Dienstag:           15:00 - 17:45 Uhr

Donnerstag:       15:00 - 17:45 Uhr